Die EU-Wettbewerbshüter hätten laut den neuesten Erkenntnissen nicht ausreichend dargelegt, wie sich Intels Rabatte für Hardwarehersteller- und Händler negativ auf den Wettbewerb auswirken können.
Dem US-Halbleiterhersteller wurde vorgeworfen, zwischen 2002 und 2007 strategisch wichtige Computerhersteller wie Dell, Lenovo, Hewlett-Packard und NEC mit starken Rabatten zum Kauf von Intel-Chips bewegt zu haben und sich gegen die Hardware von dem Konkurrenten AMD zu entscheiden. Darüber hinaus sollen direkt Gelder an die Media-Saturn-Holding geflossen sein, dass ausschließlich Hardware mit Intel-CPUs im Bereich der Desktop- und Notebooks-PCs in den Verkaufsläden angeboten werden.
Während der Einspruch gegen die Geldstrafe im ersten Anlauf 2014 noch abgewiesen worden ist, wurde der Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Beurteilung als ein Rechtsfehler stattgegeben. Die EU-Kommission habe die Auswirkungen der Rabatte nicht ausreichend geprüft und konnte nicht darlegen, dass diese Rabatte auch wettbewerbswidrige Wirkungen hatten. Die Neuprüfung des Falls wurde bereits im September 2017 an den EuG zurückgegeben und wurde jetzt erst beurteilt.
Da das Gericht nicht in der Lage ist zu bestimmen, welcher Betrag der Geldbuße auf den fehlerhaften Teil zurückzuführen ist, wird die komplette Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro im vollen Umfang für nichtig erklärt.
Gegen die Entscheidung können allerdings erneut Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden. Die zuständige EU-Kommission will das Urteil zunächst prüfen und dann ein weiteres Vorgehen beraten.